Allgemeine Geschäftsbedingungen der Norfisk Berlin GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Von uns abgegebene Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge werden verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Eingang bzw. termingemäß ausgeführt werden.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeiten sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Der Käufer kann dann die Bestellung wiederrufen, wenn eine angemessene Nachfrist ohne rechtfertigenden Grund von uns nicht eingehalten wird. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch Kriegsereignisse, politische Wirren, Streik. Sollte die Lieferung des Verkäufers auf Grund einer Erkrankung bei den Fischbeständen ganz oder teilweise nicht möglich sein, da die Rohwarenanlieferung aus diesem Grund ganz oder teilweise ausfällt, oder der Zukauf von Rohware ganz oder teilweise nur zu erschwerten Konditionen, insbesondere zu erhöhten Preisen, erfolgen kann, verpflichten sich die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände für den betreffenden Zeitraum den Vertrag hinsichtlich der Menge und/oder des Preises entsprechend anzupassen.
Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und den entstandenen Schaden (insbesondere den entgangene Gewinn) geltend machen. Bei verspäteter Annahme kann ein dann eventuell höher liegender Tagespreis berechnet werden. Verlangen wir Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns, so bemisst sich die Höhe des entgangenen Gewinns mindestens auf 5 % des entgangenen Umsatzes nach Abzug von vereinbarten Rabatten und Boni. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Käufer hat die Ware nach Empfang zu überprüfen und eine etwaige Mängelrüge unverzüglich zu erheben. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Minderung oder Vergütung des Kaufpreises verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als unmöglich oder misslingt sie, wird die Ersatzlieferung treuewidrig oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht der Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet. Dies gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verfügung über die Ware darf nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehende Forderung gegen Dritte gilt als sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses zum Ausgleich unserer Ansprüche unverzüglich zu erfolgen hat. Wenn der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Entgelt und der darauf zu erhebenden Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich festgelegter Höhe: Falls eine Lieferung im Inland umsatzsteuerfrei ist, verpflichtet sich der Käufer, an der Erbringung der notwendigen Nachweise mitzuwirken.
Für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6 a UStG hat der Käufer durch Mitteilung seiner Umsatzsteuer-Identnummer seine Unternehmereigenschaften nachzuweisen sowie an dem buch- und belegmäßigen Nachweis der Lieferung mitzuwirken (§ 17 a-c UStDV).
Wird die Umsatzsteuerfreiheit von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, so hat der Käufer den Verkäufer von der Umsatzsteuer freizustellen, es sei denn, dass die Nichtanerkennung vom Verkäufer zu vertreten ist.Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises hat in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug zu erfolgen. Wechsel oder Scheck, die wir als Zahlungsmittel ablehnen können, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz fällig.
Bei mangelnder Kreditwürdigkeit, die u.a. bei ungünstigen Auskünften oder Zahlungsverzug vorliegt, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Käufer binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.
Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (Paletten, Container, Kästen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Werbemittel und Verkaufsförderungsmaterial) verbleiben auch bei Pfandhinterlegung in unserem Eigentum. Sie sind vom Käufer sofort nach zweckbestimmtem Gebrauch zur Vermeidung einer Schadensersatzpflicht an uns zurückzugeben. Einrede gegen unseren Herausgabeanspruch, wie z.B. Zurückbehaltungsrechte, können nicht geltend gemacht werden.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr.
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer/Lieferant gleich ob diese vom Käfer/Lieferant selber oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Erfüllungsort für Zahlung an uns ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Im übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Vertragspartner geltend gemacht werden, der nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist.